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§ 2 Darstellung des Abschlusses
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IAS 1 in der im Dezember 2003 verabschiedeten Fassung und berücksichtigt alle Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden. Einen Überblick über ältere Fassungen sowie über diskutierte oder schon als Änderungsentwurf vorgelegte künftige Regelungen enthalten Rz 72 ff.
1 Zielsetzung und Regelungsinhalt von IAS 1
1.1 Anforderungen an Zweck, Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
1IAS 1 verfolgt das ausdrückliche Ziel, im Interesse der inneren (interperiodischen) und äußeren (zwischenbetrieblichen) Vergleichbarkeit von Abschlüssen Grundregeln für Inhalt und Form von Jahresabschlüssen festzulegen (IAS 1.1). In diesem Rahmen werden drei Themenschwerpunkte behandelt:
Allgemeine Überlegungen: Zweck des Jahresabschlusses, fair presentation (→ § 1 Rz 70).
Inhalt des Jahresabschlusses: Pflichtbestandteile, Darstellungsprinzipien, Darstellungsstetigkeit (Rz 7), Saldierungsverbot (Rz 13), Wesentlichkeit (Rz 11), Vorjahresvergleich (Rz 19).
Gliederung und Inhalt von Bilanz (Rz 22), GuV (Rz 46), Eigenkapitalveränderungsrechnung (→ § 20) und Anhang (→ § 5).