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Versicherungsschutz nach Ablauf vereinbarter Nachhaftungsfristen?
Berufs-Haftpflichtversicherungen – sofern gesetzlich vorgeschrieben – sehen i. d. R. keine Nachhaftungsbegrenzung vor. Dies bedeutet: Ist der Verstoß innerhalb des versicherten Zeitraumes eingetreten, so ist der Versicherer auch nach Beendigung des Versicherungsvertrags bis zur gesetzlichen Verjährung des Anspruchs zeitlich unbegrenzt zur Schadenregulierung verpflichtet. Eine hiervon abweichende Regelung widerspricht nach weit verbreiteter Ansicht dem Pflichtversicherungsgedanken, da der Schutz des geschädigten Mandanten ausgehöhlt würde.
Außerhalb des Bereichs der Pflichtversicherung sind Nachhaftungsbeschränkungen auf zwei oder fünf Jahre jedoch nicht unüblich (z. B. bei Objektdeckungen für Testamentsvollstrecker, Treuhänder, Prospektprüfungen usw.). Die entsprechende Klausel lautet z. B....