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BFH 29.01.2008 I R 26/06, StuB 9/2008 S. 363

Ausschluss der Erstattung von einbehaltener Kapitalertragsteuer

(1) § 42 AO wird durch die spezielle Vorschrift zur Vermeidung von Missbräuchen in § 50d Abs. 1a EStG 1990 i. d. F. des StMBG abschließend verdrängt (Anschluss an und Abgrenzung zum Senatsurteil vom – I R 35/96, BStBl II 1998 S. 235). (2) Die tatbestandlichen Voraussetzungen dafür, die Erstattung von Kapitalertragsteuer nach § 50d Abs. 1a EStG 1990 i. d. F. des StMBG zu versagen, müssen kumulativ vorliegen (Bestätigung des Senatsurteils vom – I R 74, 88/04, BStBl 2006 II S. 118 = Kurzinfo StuB 2005 S. 814; Abweichung vom BStBl I S. 166 = StuB 2006 S. 200). (3) Werden im Inland erzielte Einnahmen zur Vermeidung inländischer Steuern durch eine ausländische Basisgesellschaft in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft „durchgeleitet”, so kann ein Gestaltungsmissbrauch vorliegen, der es rechtfertigt, eine Erstattung von ...

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