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Kapitalerhaltungsgebot bei Anteilsveräußerung unter GmbH-Gesellschaftern
Erwirbt der Gesellschafter einer GmbH von seinen Mitgesellschaftern deren Geschäftsanteile unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung und hat die Gesellschaft den Veräußerern in einem Bankdepot befindliche Wertpapiere zur Sicherung der Kaufpreisforderung übertragen, sind sowohl die Anteilsveräußerer als auch der Erwerber Adressaten des Kapitalerhaltungsgebots (§ 30 GmbHG); beide haften bei einem Verstoß gegen das Auszahlungsverbot als Gesamtschuldner auf Rückerstattung ( NWB OAAAC-54091).