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Umsatzsteuerfreiheit von hauswirtschaftlichen Versorgungsleistungen
Bei richtlinienkonformer Auslegung unterliegen auch Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung der Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 16e UStG. Mit dem Betrieb einer Einrichtung zur ambulanten Pflege kranker und hilfsbedürftiger Personen eng verbundene Umsätze sind auch solche, die sich aus hauswirtschaftlichen Leistungen ergeben, die für kranke oder hilfsbedürftige Personen erbracht werden. Es reicht aus, dass die Pflegekraft geeignet ist, die erforderlichen Leistungen zu erbringen.