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Dienstleistungen der Kreditanalyse und Kreditsachbearbeitung
Bei Leistungen aus einem gegenseitigen Vertrag, durch den sich eine Gesellschaft zu einer sonstigen Leistung gegenüber den Gesellschaftern verpflichtet, ist von einem Leistungsaustausch i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG auszugehen. Dem steht nicht entgegen, wenn die Leistung dem Grunde nach bereits im Gesellschaftsvertrag vereinbart worden ist. Es handelt sich um einen tauschähnlichen Umsatz gem. § 3 Abs. 12 Satz 2 UStG, wenn Kostenerstattung und Überlassung des benötigten Personals als Gegenleistung durch den Gesellschafter gewährt werden. Entgelt i. S. von § 10 Abs. 1 UStG ist sowohl eine an den tatsächlich entstandenen Kosten orientierte Kostenerstattung als auch der Wert einer erfolgten Personalgestellung. Ein nicht umsatzsteuerbarer Gesellschafterbeitrag ist nur dann gegeben, wenn die Leistung des Gesellschafters an die Gesellschaft allein durch...