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FG Düsseldorf 11.12.2007 6 K 1416/05 K,F , NWB direkt 19/2008 S. 8

Abwicklungszeitraum für Liquidationsbesteuerung

Eine in Liquidation befindliche GmbH kann auch nach Eintritt in das Liquidationsstadium die Ausschüttung von Gewinnen für vorangegangene Wirtschaftsjahre beschließen. Auf eine derartige im Jahr 2001 beschlossene und abgeflossene Ausschüttung für ein liquidationsbedingt zum endendes Rumpfwirtschaftsjahr findet die Übergangsvorschrift des § 34 Abs. 12 Satz 1 Nr. 1 KStG n. F. Anwendung, so dass die Ausschüttungsbelastung nach den Regeln des vormals geltenden Anrechnungsverfahrens herzustellen ist (entgegen BStBl 2003 I S. 434). Bei der Herstellung der Ausschüttungsbelastung geht es nicht um die Besteuerung für den Liquidationszeitraum, sondern für das letzte Wirtschaftsjahr vor Beginn der Liquidation. Auf den besonderen Zeitraum für die Liquidationsbesteuerung i. S. des § 11 Abs. 1 KStG kommt es daher für die Anwendu...

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