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VGA einer Tochtergesellschaft an den Gesellschafter-Geschäftsführer der Muttergesellschaft
Liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung einer Tochtergesellschaft an den Gesellschafter-Geschäftsführer der Muttergesellschaft vor, ist dies so zu beurteilen, als ob die Tochtergesellschaft den der verdeckten Gewinnausschüttung zugrunde liegenden Vorteil zunächst der Muttergesellschaft zuwendet und diese ihn an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer weiterleitet.