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Erträge aus einer Kapitallebensversicherung
Eine steuerbegünstigte Absicherung eines Darlehens durch eine Kapitallebensversicherung ist auch für den Fall der Ablösung oder Umschuldung eines Darlehens möglich, wenn das abgelöste oder umgeschuldete Darlehen die Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG erfüllt hat. Die nach dem Gesetzeswortlaut an sich schädliche zwischenzeitliche Begründung einer Forderung durch das mit der Lebensversicherung abgesicherte Darlehen ist dann nicht schädlich, wenn diese Forderung lediglich ein notwendiges Durchgangsstadium im Rahmen einer wirtschaftlich sinnvollen Zahlungsgestaltung ist. Bei der Beurteilung, wann ein derartiges noch begünstigtes notwendiges Durchgangsstadium vorliegt, ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber durch die Verwendung des Begriffs „unmittelbar” und durch das Verbot der Finanzierung einer Ford...