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Gewinnerzielungsabsicht bei verschiedenen Betätigungen
Bei verschiedenen, wirtschaftlich eigenständigen Betätigungen ist die Gewinnerzielungsabsicht nicht einheitlich für die gesamte Tätigkeit, sondern gesondert für die jeweilige Betätigung zu prüfen. Der Handelsbetrieb mit Reinigungsmitteln steht mit der selbständig ausgeübten Tätigkeit eines Maschinenführers in keinem Förderungs- und Sachzusammenhang. Das Unterlassen geeigneter Umstrukturierungsmaßnahmen bei langjährigen Verlusten (sieben Jahren) ist ein gewichtigtes Indiz für eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht. Mit der Zusammenfassung zweier wirtschaftlich eigenständiger Betätigung in einer gemeinsamen Buchführung, mit einem gemeinsamen Bankkonto und unter einem gemeinsamen Briefkopf werden die – zu segmentierenden Verluste – steuerlich nicht ungeschehen gemacht. An die Feststellung pers...