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Zeitnahe Konkretisierung der Investitionsentscheidung für Ansparabschreibung
Voraussetzung für die Bildung einer Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG ist die zeitnahe Konkretisierung der geplanten Investition. Hierfür müssen innerhalb der einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entsprechenden Zeit für die Aufstellung des Jahresabschlusses Angaben zur Funktion des Wirtschaftsguts und zu den voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemacht werden. Bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG sind Reisekosten im Jahr ihrer Entstehung als Betriebsausgaben abzugsfähig.