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Provisionszahlung als Schmiergeldzahlung
Die möglicherweise bereits eingetretene Strafverfolgungsverjährung steht einer Mitteilung nach § 4 Abs. 5 Nr. 10 Satz 3 EStG nicht entgegen. § 4 Abs. 5 Nr. 10 Satz 3 EStG begründet in Bezug auf Schmiergeldzahlungen nicht nur eine Offenbarungsbefugnis, sondern eine Offenbarungspflicht der Finanzbehörde gegenüber den Strafverfolgungsbehörden.