Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Brandenburg 29.01.2008 5 K 9374/04 B , NWB direkt 19/2008 S. 5

Standardsoftware bzw. Trivialprogramme als „Waren” i. S. von § 2a EStG

Standardsoftware bzw. Trivialprogramme sind als „Waren” i. S. des § 2a Abs. 2 EStG zu behandeln. Die Entwicklung von Standardsoftware bzw. Trivialprogrammen und der Verkauf gegen ein einmaliges Entgelt durch eine ausländische Kapitalgesellschaft können daher zu einer den uneingeschränkten Verlustausgleich ermöglichenden aktiven gewerblichen Tätigkeit i. S. von § 2a Abs. 2 EStG führen. Im Streitfall handelte es sich um ein an eine Vielzahl von Anwendern gerichtetes, nicht auf dem Computer des Endnutzers installiertes, sondern auf einem Server des Anbieters gegen eine einmalige Zahlung zur Verfügung gestelltes, mit dem Google-Programm vergleichbares Softwareprogramm, das die interaktive Nutzung und die Ansicht von 3-D-Darstellungen ermöglicht und es zulässt, gleichzeitig von verschiedenen Standorten aus dreidimensionale Da...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen