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Schätzung von Besteuerungsgrundlagen einer Pizzeria
Es bestehen keine ernstlichen Zweifel an einer Gewinnschätzung durch das Finanzamt entsprechend einem mittleren Rohgewinnaufschlagsatz von 270 % bei einer Pizzeria ohne vollständige Belege über Wareneinkäufe, Barentnahmen und die Kasse. In einem solchen Fall kann zunächst der Wareneinkauf anhand der Annahme einer bestimmten Gästezahl am Tag geschätzt und hierzu dann Umsatz und Gewinn anhand der üblichen Richtsätze ermittelt werden. Kommt der Steuerpflichtige bei der rechnerischen Ermittlung der Tageseinnahmen stets zu glatten 100 DM- oder 50 DM-Beträgen, deutet dies auf schwerwiegende Buchführungsmängel hin.