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Förderung der betrieblichen Altersversorgung
BMF klärt Zweifelsfragen
Mit einem umfangreichen nimmt das BMF zu verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit der Förderung der Altersvorsorge Stellung. Nachdem in die Neuerungen im ersten Teil des BMF-Schreibens (Förderung der privaten Altersvorsorge) dargestellt wurden, behandelt der nachfolgende Beitrag die Fragen in Teil B des Schreibens. Die neu hinzugekommenen Klarstellungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung, die insbesondere für Arbeitgeber von Bedeutung sind, werden darin erörtert.
Klarstellungen zu den Voraussetzungen für die Anerkennung einer betrieblichen Altersversorgung
Eine betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn der Arbeitgeber Leistungen zur Absicherung mindestens eines biometrischen Risikos (Alter, Tod, Invalidität) dem Arbeitnehmer zusagt, wobei die Leistungen erst mit dem Eintritt des biologischen Ereignisses erbracht werden dürfen. Ergänzend zu den bisherigen Erläuterungen stellt das BMF nun insbesondere klar:
Die Auszahlung darf nicht ohne Eintritt eines biometrischen Risikos an beliebige Dritte (z. B. die Erben) erfolgen. Dies gilt für alle Auszahlungsformen, z. B....