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Kurz notiert
Eckpunkte für den Ausbau der Mitarbeiterbeteiligung
Am hat sich die Regierungskoalition auf Eckpunkte für einen Ausbau der Mitarbeiterbeteiligung geeinigt. Vorgesehen sind:
Verbesserungen der Förderung nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz
Anhebung des Fördersatzes für in Beteiligungen angelegte vermögenswirksame Leistungen von 18 % auf 20 % und
Erhöhung der Einkommensgrenzen von 17 900/35 800 ? auf 20 000/40 000 ? (Ledige/Verheiratete).
Stärkung der betrieblichen Mitarbeiterkapitalbeteiligung im Rahmen des § 19a EStG
Anhebung des steuer- und sozialversicherungsfreien Höchstbetrags für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen am arbeitgebenden Unternehmen von 135 ? auf 360 ? und
Wegfall der Begrenzung auf den halben Wert der Beteiligung.
Einbeziehung von Fonds in die Förderung
Einführung von Mitarbeiterbeteiligungsfonds als eigene identifizierbare Fondskategorie im Investmentgesetz mit garantiertem Rückfluss des Beteiligungskapitals in die beteiligten Unternehmen in Höhe von 75 % und
Verwaltung des Fonds durch professionellen und lizenzierten Fondsmanager.
Informationskampagne – Mehr Beratung und Erfahrungsaustausch
Förderung der Mitarbeiterkapitalb...