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Gesellschaftsrecht | Informationsrecht des GmbH-Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft
Auch einem Gesellschafter, der sich einem Konkurrenzunternehmen angeschlossen hat, kann die Einsicht in die Jahresabschlüsse der Gesellschaft nicht verweigert werden. Bezieht sich die verlangte Auskunft auf wettbewerbsrelevante Informationen, kann die Entgegennahme der Informationen durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten, für beide Seiten vertrauenswürdigen Treuhänder in Betracht zu ziehen sein (, rkr., DB 2008 S. 115).