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Umsatzsteuer | Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer für umsatzsteuerliche Zwecke
Das Bestehen des öffentlich-rechtlichen Anspruchs von Unternehmern i. S. des § 2 UStG auf Erteilung einer Steuernummer für umsatzsteuerliche Zwecke ergibt sich mittelbar aus § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG. Hat eine in das Handelsregister eingetragene GmbH die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht, eine unternehmerische Tätigkeit auszuüben, darf die Erteilung einer Steuernummer auch dann nicht abgelehnt werden, wenn ihr alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer seinen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU hat und sie im Inland über keine eigenen Geschäftsräume verfügt. Unternehmer im Sinne des UStG kann selbst eine nach ausländischem Recht errichtete und im Ausland ansässige Gesellschaft sein, und zwar unabhängig davon, ob sie nach deutschem Recht rechtsfähig ist (, nv NWB XAAAC-77595)...