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Doppelbesteuerung | Verein keine Kapitalgesellschaft i. S. des Art. 15 Abs. 4 DBA Schweiz
Die von einer in Deutschland ansässigen Person für ihre Tätigkeit als Mitglied des geschäftsführenden Organs eines schweizerischen rechtsfähigen Vereins bezogenen Vergütungen sind keine Vergütungen i. S. des Art. 15 Abs. 4 Satz 1 DBA Schweiz 1992 für die Tätigkeit in einem entsprechenden Organ einer in der Schweiz ansässigen Kapitalgesellschaft. Die Vergütungen unterliegen deshalb der deutschen Einkommensteuer, soweit sie auf Tätigkeiten außerhalb der Schweiz entfallen (, nv NWB EAAAC-71424).