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Abgabenordnung | Änderung des Anwendungserlasses zur AO
Das den Anwendungserlass zur AO v. - 0062 (BStBl 2008 I S. 26) mit sofortiger Wirkung geändert. Geändert wurden die Regelungen zu §§ 51, 52, 53, 55, 58, 59, 60 (einschließlich Anlage 1 „Mustersatzung für Vereine, Stiftungen, Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, geistliche Genossenschaften”) sowie zu §§ 61, 62, 63, 64, 67a, 68 AO.