Umwandlung von
gemeinschaftlichem Eigentum in Flächeneigentum
Leitsatz
1) Die im Rahmen einer "Auskehrung"
eines Geschäftsanteils an einer GbR erfolgende Übertragung eines
Miterbbaurechtsanteils verbunden mit dem Sondereigentum an einer
Eigentumswohnung ist ein grunderwerbsteuerbarer Erwerbsvorgang i.S. des
§ 1 Abs. 1 Nr. 1
GrEStG.
2) Als "flächenweise" Teilung im
Sinne des
§ 7 GrEStG ist
auch die Begründung von Wohnungseigentum oder Sondereigentum anzusehen,
wobei es irrelevant ist, ob die Teilung nach
§ 3 WEG
vorgenommen wird oder eine nach
§ 8 WEG
vorgenommene Teilung die Verteilung des Wohnungs- und Sondereigentumseinheiten
ermöglicht.
3) Die Steuerbefreiung nach
§ 7 Abs. 2 GrEStG
im Falle der (flächenweisen) Aufteilung eines einer Gesamthand
gehörenden Grundstücks durch die Gesamthänder in
Wohnungseigentum nach
§ 8 WEG setzt
voraus, dass die hierfür erforderlichen Rechtsakte aufgrund
planmäßiger Durchführung in engem zeitlichen und sachlichen
Zusammenhang erfolgen.
4)
§ 7 Abs. 3 GrEStG
ist dahingehend einschränkend auszulegen, dass die Steuerbefreiung nach
§ 7 Abs. 2 GrEStG
erhalten bleibt, wenn und soweit die Beteiligungsverhältnisse an der
veräußernden Gesamthand seit dem Erwerb des Grundstücks durch
diese unverändert geblieben sind.
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 971 Nr. 12 UAAAC-77985
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FG Münster, Urteil v. 24.01.2008 - 8 K 4378/05 GrE
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