Überlassung eines Hotel-Appartements an die Hotel-Betriebsgeselschaft als unentgeltliche Wertabgabe
Leitsatz
Sind die Miteigentümer eines Hotel-Appartements zugleich Gesellschafter einer Hotel-Betriebsgesellschaft in der Rechtsform
einer OHG, führt die unentgeltliche Überlassung des Hotel-Appartements durch die Miteigentümergemeinschaft an die Hotel-Betriebsgesellschaft
auf unbestimmte Zeit für Zwecke außerhalb des Unternehmens der Miteigentümergemeinschaft in den Jahren 1998 bis 2000 zur Eigenverbrauchsbesteuerung
nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b UStG bzw. seit dem zur Besteuerung einer unentgeltliche Wertabgabe. Bemessungsgrundlage
des Eigenverbrauchs/der unentgeltlichen Wertabgabe sind gemäß § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG die bei der Ausführung der Umsätze
(also des Eigenverbrauchs) entstandenen Kosten. Aus dem gesetzessystematischen Zusammenhang dieser Regelung mit § 15a UStG
ergibt sich, dass insoweit ein Zehntel der Herstellungskosten für das Appartement heranzuziehen ist. Das – Wollny bezieht sich auch auf die Zeit vor dem .
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 1385 Nr. 22 SAAAC-77964
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