Abhängigkeit der Kindergeldberechtigung bei Ausländern von der Erwerbstätigkeit
Leitsatz
Durch die Neuregelung des § 62 Abs. 2 EStG i. d. F. des AuslAnsprG v. wird das Ziel, die Kindergeldgewährung bei
Ausländern an den voraussichtlich dauernden Aufenthalt im Inland zu binden, in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender
Weise umgesetzt.
Es ist verfassungsrechtlich nicht geboten, nicht erwerbstätigen ausländischen Staatsbürgern mit befristeter Aufenthaltserlaubnis
Kindergeld wegen bestehender Abschiebungshindernisse oder einer Erkrankung zu bewilligen.
Fundstelle(n): FAAAC-77951
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 22.01.2008 - 10 K 5110/06 Kg