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Minderung der Anschaffungskosten durch Investitionszuschüsse schon bei Bewilligung
Investitionszuschüsse für die Anschaffung eines bestimmten Wirtschaftsguts mindern bei einer Einnahmen-Überschussrechnung die Anschaffungskosten bereits im Jahr der Bewilligung des Zuschusses – nicht erst im Zeitpunkt der Auszahlung. Dementsprechend mindert sich auch die AfA bereits im Jahr der Zusage. Entscheidet sich der Steuerpflichtige hingegen für eine Sofortversteuerung des Zuschusses, muss er sein Wahlrecht zur Sofortversteuerung ebenfalls im Jahr der Zusage des Zuschusses ausüben.
Der BFH begründet seine Entscheidung damit, dass im Bereich der Einnahmen-Überschussrechnung das Zuflussprinzip des § 11 EStG durch die Vorschriften über die AfA durchbrochen sei. Da sich ein Zuschuss – je nach Ausübung des Wahlrechts zur Sofortversteuerung oder Minderung der Anschaffungs...