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Straßenverkehrsrecht; | Sicherstellung eines Pkw zur Eigentumssicherung
Die Polizei bzw. Ordnungsbehörde darf ein ungesichert geparktes Kfz sicherstellen, um den Eigentümer vor dem Diebstahl des Fahrzeugs bzw. von Gegenständen aus dem Fahrzeug zu schützen. Dies gilt etwa in dem Fall, dass ein Fahrzeug mit geöffnetem Fenster in einer Flughafengroßgarage abgestellt worden ist. Die Anforderungen an Polizeibeamte, zuvor eine Sicherungsmaßnahme (Verschließen der Autotür) vorzunehmen, dürfen nicht überspannt werden; der Beamte muss sich nicht bei Fachwerkstätten kundig machen, wie das Fahrzeug effektiv gesichert werden könnte. Auch eine Benachrichtigung des Halters kommt nur in Frage, wenn dieser geradezu in greifbarer Nähe erscheint (BayVGH, Urt. v. - 24 B 99.1571). Im Gegensatz dazu hat das VG München das Abschleppen eines Pkw mit geöffnetem Fenster aus dem Parkh...