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NWB direkt Nr. 18 vom

Kurz notiert

Gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen des Europarates und der OECD

Als 16. Staat hat die Bundesrepublik Deutschland am das Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen des Europarates und der OECD unterzeichnet. Das Übereinkommen ist ein Instrumentarium, welches eine umfassende zwischenstaatliche Amtshilfe, und zwar für sämtliche Steuerarten und darüber hinaus für Sozialversicherungsbeiträge ermöglicht. Es sieht neben dem Auskunftsaustausch für Zwecke der Steuerfestsetzung auch die Amtshilfe bei der Beitreibung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen vor.

Schriftformerfordernis für befristeten Arbeitsvertrag

Mit Urteil v. - 7 AZR 1048/06 hat das BAG entschieden, dass das Schriftformerfordernis des § 14 Abs. 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz auch dann gewahrt ist, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vor Vertragsbeginn einen von ihm bereits unterzeichneten Vertrag übersendet mit der Bitte um baldige Rückgabe. Dies gelte auch dann, wenn der Arbeitnehmer den Vertrag erst nach dem Arbeitsantritt unterzeichnet haben sollte. Durch die Arbeitsaufnahme sei in diesem Fall kein Arbeitsverhältnis begründet worden, da der Arbeitgeber sein Angebot auf Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags von der Rückgabe d...

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