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Prüfungsumfang bei durch den Klageantrag präzisiertem Klagebegehren
Wird durch einen Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe eine Anfechtungsklage unter Beifügung einer zusammengefassten Einspruchsentscheidung in der Weise erhoben, dass in dem gleichzeitig gestellten Klageantrag lediglich bestimmte von der Einspruchsentscheidung betroffene Steuerbescheide erwähnt werden, wird das Klagebegehren durch die Klageschrift eindeutig und unmissverständlich dahingehend präzisiert, dass lediglich die aus der Antragsformulierung ersichtlichen Steuerbescheide zum Streitprogramm der Anfechtungsklage gehören sollen. Über dieses durch die Antragstellung präzisierte Klagebegehren darf das Gericht nicht hinausgehen. Auch bei Vorliegen einer Betriebsaufspaltung sind verdeckte Gewinnausschüttungen von der Betriebskapitalgesellschaft an das B...