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Gerichtliche Überprüfung der Leistungen in der Steuerberaterprüfung
Obwohl eine abweichende Bewertung der Leistungen in einer Steuerberaterprüfung aufgrund einer gerichtlichen Überprüfung nicht oder allenfalls in Ausnahmefällen eines krassen Missgriffs der Prüfer möglich ist, werden dadurch Grundrechte des Prüflings, insbesondere sein Recht auf Gleichbehandlung und Berufsfreiheit, nicht verletzt. Die insofern bestehenden Kontrolldefizite des gerichtlichen Verfahrens werden in rechtsstaatlich ausreichender Weise dadurch kompensiert, dass der Prüfling gegen die Bewertung Einwendungen erheben kann und diese von den Prüfern in einem besonderen, verwaltungsinternen Verfahren zu „überdenken” sind.