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BMF 31.03.2008 IV C 4 - S 2223/07/0018, NWB direkt 18/2008 S. 5
Alte Zuwendungsbestätigungen bis 31. 12. 2008 verwendbar
Das BMF hat mitgeteilt, dass keine Bedenken bestehen, wenn bis zum 31. 12. 2008 noch die nach bisherigem Muster erstellten Zuwendungsbestätigungen weiter verwendet werden.