Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs
Die gesonderte Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs nach § 10d EStG kommt nur in Betracht, wenn der zugrunde liegende ESt-Bescheid noch änderbar ist oder erstmalig erlassen werden kann. Nach Eintritt der Festsetzungsverjährung betr. ESt kommt die Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs nach § 10d EStG nicht mehr in Betracht.