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Höhe der zu berücksichtigenden Ansparrücklage
Die Bildung einer Ansparrücklage für die Anschaffung wesentlicher Betriebsrücklagen eines noch zu eröffnenden Betriebs ebenso wie für eine wesentliche Erweiterung des Betriebs setzt die hinreichende Konkretisierung voraus, dass diese wesentlichen Betriebsgrundlagen am maßgeblichen Stichtag bereits verbindlich bestellt worden sind.