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FG Düsseldorf 07.04.2006 16 K 3970/04 H(U), NWB direkt 18/2008 S. 2

Tilgungen von Lohnsteuer-Verbindlichkeiten bei Ermittlung der durchschnittlichen Haftungsquote

Tilgungen von Lohnsteuer-Verbindlichkeiten sind bei der Ermittlung der durchschnittlichen Haftungsquote zu berücksichtigen. Die so ermittelte durchschnittliche Haftungsquote ist aber nicht auf die Lohnsteuer-Verbindlichkeiten anzuwenden. Der Haftungsschuldner kann auch nach Ergehen des Umsatzsteuer-Jahresbescheids gegenüber dem Steuerschuldner noch durch Haftungsbescheid für rückständige Umsatzsteuer-Vorauszahlungen in Anspruch genommen werden. Das endgültige Schicksal der Umsatzsteuer-Vorauszahlungsschuld als Haftungsgrundlage hängt von der Höhe der Steuerschuld nach dem Jahressteuerbescheid ab. § 166 AO führt bei der Inhaftungnahme des gesetzlichen Vertreters einer GmbH für Umsatzsteuer-Vorauszahlungen zum Ausschluss von Einwendungen gegen die Steuerfestsetzung, wenn dessen...

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