Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Tilgungen von Lohnsteuer-Verbindlichkeiten bei Ermittlung der durchschnittlichen Haftungsquote
Tilgungen von Lohnsteuer-Verbindlichkeiten sind bei der Ermittlung der durchschnittlichen Haftungsquote zu berücksichtigen. Die so ermittelte durchschnittliche Haftungsquote ist aber nicht auf die Lohnsteuer-Verbindlichkeiten anzuwenden. Der Haftungsschuldner kann auch nach Ergehen des Umsatzsteuer-Jahresbescheids gegenüber dem Steuerschuldner noch durch Haftungsbescheid für rückständige Umsatzsteuer-Vorauszahlungen in Anspruch genommen werden. Das endgültige Schicksal der Umsatzsteuer-Vorauszahlungsschuld als Haftungsgrundlage hängt von der Höhe der Steuerschuld nach dem Jahressteuerbescheid ab. § 166 AO führt bei der Inhaftungnahme des gesetzlichen Vertreters einer GmbH für Umsatzsteuer-Vorauszahlungen zum Ausschluss von Einwendungen gegen die Steuerfestsetzung, wenn dessen...