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Förderung der privaten Altersvorsorge
BMF klärt Zweifelsfragen
Mit einem umfangreichen nimmt das BMF zu verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit der Förderung der Altersvorsorge Stellung. Das Schreiben ist mit Wirkung ab anzuwenden und löst damit das bisher geltende ab. Es enthält neben den bereits aus dem bekannten Bestimmungen eine ganze Reihe von Klarstellungen und neuen Regelungen. Nachfolgend werden die Neuerungen im ersten Teil des BMF-Schreibens stichpunktartig dargestellt. Die Ergänzungen hinsichtlich der betrieblichen Altersversorgung bleiben einem weiteren Beitrag vorbehalten.
Klarstellungen im Bereich der Förderung durch Zulage und Sonderausgabenabzug
Zum unmittelbar begünstigten Personenkreis gehören Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung und nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte, Empfänger von Besoldung, Pflichtversicherten gleichgestellte Personen, Pflichtversicherte in einer ausländischen gesetzlichen Versicherung. Nicht unmittelbar zulageberechtigte Personen werden in der Anlage 1 des Schreibens aufg...