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NWB Nr. 18 vom Seite 1673 Fach 18 Seite 4651

Die GmbH & Co. KG als Rechtsform für die Steuerberatungsgesellschaft

Erste Handlungserwägungen aufgrund der berufsrechtlichen Neuregelung

Dr. Claas Fuhrmann LL.M.

Im deutschen Mittelstand gehört die GmbH & Co. KG nicht zuletzt aufgrund ihrer gesellschafts- und steuerrechtlichen Eigenschaften zu den verbreitesten Rechtsformen. Sie verbindet die haftungsrechtlichen Vorzüge der GmbH mit den zivil- und steuerrechtlichen Vorzügen der Kommanditgesellschaft. Angesichts dieses Befunds ist das Schattendasein der GmbH & Co. KG als Steuerberatungsgesellschaft nur so zu erklären, dass deren berufsrechtliche Zulässigkeit bisher weitgehend ungeklärt war. Nach bisheriger Rechtslage musste davon ausgegangen werden, dass die zuständige Kammer eine Steuerberatungsgesellschaft mbh & Co. KG nicht anerkennt. Diese Unsicherheit wird nun durch das Achte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes v. (BGBl 2008 I S. 666) dergestalt beseitigt, dass die GmbH & Co. KG als Steuerberatungsgesellschaft ausdrücklich zugelassen wird.

I. Berufsrechtliche Zulässigkeit

1. Bisherige Rechtslage

Zu den Gesellschaften, die nach § 49 Abs. 1 StBerG als Steuerberatungsgesellschaften anerkannt werden können, zählen neben Kapitalgesellschaften (AG, KGaA und GmbH) auch Personenhandelsgesellschaften wie die OHG und die KG, sofern diese aufgrund ihrer Treuhandtätigkeit ins Handelsregister eingetragen w...

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