Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aktuelle Rechtsprechung zur Lohnsteuer
Tendenzen in den Bereichen Arbeitnehmerbegriff, Arbeitslohn, Werbungskosten, Steuerermäßigung und Verfahren
Bereits im Jahr 2007 hat ein Mitglied des auch als Lohnsteuersenat bezeichneten VI. Senats des BFH, der Vorsitzende Kanzler, Tendenzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Lohnsteuer aufgezeigt (). Die seither ergangene Senatsrechtsprechung (ganz überwiegend mit Entscheidungsdaten in den Jahren 2007 und 2008), die in jüngster Zeit wegen ihrer teilweise recht großen Breitenwirkung, aber auch aufgrund ihrer verfassungsrechtlichen Relevanz in den Blick der breiteren Öffentlichkeit gerückt ist, hat einige Tendenzen weiter fortgeführt, in verschiedenen Bereichen jedoch auch neue Akzente gesetzt. Dies soll anhand ausgewählter Entscheidungen verdeutlicht werden.
I. Arbeitnehmereigenschaft
Insbesondere in Fällen, in denen streitig ist, ob eine Arbeitgeberhaftung für Lohnsteuer vorliegt, ist häufig zunächst die Frage zu beantworten, ob überhaupt und ggf. für welchen Arbeitgeber Beschäftigte als Arbeitnehmer tätig geworden sind. Nur bei Arbeitnehmern ist Lohnsteuer einzubehalten (§ 38 Abs. 3 Satz 1 EStG) und abzuführen (§ 41a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) und damit auch eine Haftung für diese Lohnsteuer nach § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG möglich. Einen scharf umrissenen Arbeitnehmerbegriff gibt es indes nicht, vielmehr...