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BGH 05.03.2008 XII ZR 22/06, NWB 18/2008 S. 146

Familienrecht | Anrechnung des Wohnvorteils bei Trennungsunterhalt der Ehepartner

Nach der Trennung der Ehepartner ist der Vorteil mietfreien Wohnens zunächst regelmäßig nur noch in dem Umfang zu berücksichtigen, wie er sich als angemessene Wohnungsnutzung durch die in der Ehewohnung verbliebene Partei darstellt. Dabei ist auf den Mietzins abzustellen, den sie auf dem örtlichen Wohnungsmarkt für eine dem ehelichen Lebensstandard entsprechende kleinere Wohnung zahlen müsste. Ist eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft (wie hier) nicht mehr zu erwarten, etwa weil bereits ein Scheidungsantrag rechtshängig ist oder die Eheleute die vermögensrechtlichen Folgen ihrer Ehe abschließend geregelt haben, sind Ausnahmen von der grundsätzlichen Berücksichtigung des vollen Mietwerts nicht mehr gerechtfertigt ( NWB PAAAC-76484; vgl. zur Abgrenz...

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