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Körperschaftsteuer | Gewinne aus der Veräußerung von Bezugsrechten
Nach dem NWB PAAAC-77618 bleiben gem. § 8b Abs. 2 KStG 2002 bei der Ermittlung des Einkommens Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft oder Personenvereinigung, deren Leistungen beim Empfänger zu Einnahmen i. S. des § 20 Abs. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG 2002 führen, außer Ansatz, nicht aber Gewinne aus der Veräußerung eines durch Kapitalerhöhung entstandenen Bezugsrechts an einem entsprechenden Anteil (Bestätigung des , BStBl 2003 I S. 292, 295; Abgrenzung von dem , BStBl 2006 II S. 171). – Anmerkung: Der I. Senat des BFH sieht keine Divergenz darin, dass der IX. Senat § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. j EStG auf Bezugsrechte anwendet und daran festhalten will.