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Einkommensteuer | Ausschluss der Kapitalertragsteuererstattung gem. § 50d Abs. 1a EStG 1990
Das NWB ZAAAC-77619 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) § 42 AO wird durch die spezielle Vorschrift zur Vermeidung von Missbräuchen in § 50d Abs. 1a EStG 1990 i. d. F. des StMBG abschließend verdrängt (Anschluss an und Abgrenzung zum , BStBl 1998 II S. 235). (2) Die tatbestandlichen Voraussetzungen dafür, die Erstattung von Kapitalertragsteuer nach § 50d Abs. 1a EStG 1990 i. d. F. des StMBG zu versagen, müssen kumulativ vorliegen (Bestätigung des , BStBl 2006 II S. 118; Abweichung vom , BStBl 2006 I S. 166). (3) Werden im Inland erzielte Einnahmen zur Vermeidung inländischer Steuern durch eine ausländische Basisgesellschaft in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft „durchgeleitet”, kann ein Gestaltungsmissbrauch vorliegen, der es rechtfertigt, ein...