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FG Saarland 08.01.2008 2 K 1092/04, NWB 18/2008 S. 139
Abgabenordnung | Vollständigkeit eines Wiedereinsetzungsantrags
Zu den innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist zu machenden Angaben (§ 110 Abs. 2 Satz 1 AO) gehört auch der Sachvortrag, aus dem sich die Rechtzeitigkeit des Wiedereinsetzungsgesuchs ergibt ().