Schätzung von Besteuerungsgrundlagen einer Pizzeria ohne ordnungsgemäße Buchführung
Leitsatz
1) Es bestehen keine ernstlichen Zweifel an einer Gewinnschätzung durch das Finanzamt entsprechend einem mittleren Rohgewinnaufschlagsatz
von 270 % bei einer Pizzeria ohne vollständige Belege über Wareneinkäufe, Barentnahmen und die Kasse. In einem solchen Fall
kann zunächst der Wareneinkauf anhand der Annahme einer bestimmten Gästezahl am Tag geschätzt und hierzu dann Umsatz und Gewinn
anhand der üblichen Richtsätze ermittelt werden.
2) Kommt der Stpfl. bei der rechnerischen Ermittlung der Tageseinnahmen stets zu glatten 100 DM- oder 50 DM-Beträgen, so deutet
dies auf schwerwiegende Buchführungsmängel hin.
Fundstelle(n): FAAAC-77416
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Online-Dokument
FG Münster, Beschluss v. 23.03.2000 - 5 V 7028/99 E,G,U
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