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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 1347/03 EFG 2008 S. 680 Nr. 9

Gesetze: EG-Vertrag Art. 43, EStG § 16 Abs. 3

Zur Frage der Auflösung von stillen Reserven bei einer Betriebsverlegung in das EU-Ausland

Leitsatz

Die bisher vom BFH in ständiger Rechtsprechung vertretene Auffassung, dass eine Betriebsverlegung eines Einzelunternehmens in das EU-Ausland aufgrund der damit verbundenen steuerlichen Entstrickung zwingend eine Betriebsaufgabe und damit eine vollständige Auflösung der stillen Reserven zur Folge haben soll, ist mit der im EG-Vertrag normierten Niederlassungsfreiheit nicht vereinbar.

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 680 Nr. 9
EStB 2008 S. 287 Nr. 8
IWB-Kurznachricht Nr. 18/2008 S. 890
KÖSDI 2008 S. 16044 Nr. 6
CAAAC-77404

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 17.01.2008 - 4 K 1347/03

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