Zur Frage der Auflösung von stillen Reserven bei einer Betriebsverlegung in das EU-Ausland
Leitsatz
Die bisher vom BFH in ständiger Rechtsprechung vertretene Auffassung, dass eine Betriebsverlegung eines Einzelunternehmens
in das EU-Ausland aufgrund der damit verbundenen steuerlichen Entstrickung zwingend eine Betriebsaufgabe und damit eine vollständige
Auflösung der stillen Reserven zur Folge haben soll, ist mit der im EG-Vertrag normierten Niederlassungsfreiheit nicht vereinbar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 680 Nr. 9 EStB 2008 S. 287 Nr. 8 IWB-Kurznachricht Nr. 18/2008 S. 890 KÖSDI 2008 S. 16044 Nr. 6 CAAAC-77404
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 17.01.2008 - 4 K 1347/03
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