Widerruf der Dauerfristverlängerung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als anfechtbare Rechtshandlung
Leitsatz
1. Der Widerruf der Dauerfristverlängerung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist eine Rechtshandlung im insolvenzrechtlichen
Sinne.
2. Widerruft das Finanzamt nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Dauerfristverlängerung, so steht § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO
einer Aufrechnung des mit dem Widerruf entstandenen Anspruchs auf Erstattung der geleisteten Sondervorauszahlung gegen vor
Insolvenzeröffnung entstandene Steuerrückstände des Gemeinschuldners entgegen.
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 974 Nr. 15 EFG 2008 S. 1003 Nr. 13 RAAAC-77370
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 29.01.2008 - 5 K 840/05
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