Steuerbegünstigte Absicherung eines Darlehens durch eine
Kapitallebensversicherung
Voraussetzung der "unmittelbaren und
ausschließlichen" Verwendung des Darlehens für die Anschaffungs-
oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern
Leitsatz
1. Eine steuerbegünstigte
Absicherung eines Darlehens durch eine Kapitallebensversicherung ist auch
für den Fall der Ablösung oder Umschuldung eines Darlehens
möglich, wenn das abgelöste oder umgeschuldete Darlehen die
Voraussetzungen des
§ 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a
EStG erfüllt hat.
2. Die nach dem Gesetzeswortlaut an
sich schädliche zwischenzeitliche Begründung einer Forderung durch
das mit der Lebensversicherung abgesicherte Darlehen ist dann nicht
schädlich, wenn diese Forderung lediglich ein notwendiges
Durchgangsstadium im Rahmen einer wirtschaftlich sinnvollen Zahlungsgestaltung
ist.
3. Bei der Beurteilung, wann ein
derartiges noch begünstigtes notwendiges Durchgangsstadium vorliegt, ist
zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber durch die Verwendung des
Begriffes „unmittelbar” und durch das Verbot der Finanzierung
einer Forderung einen engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang zwischen der
Auszahlung des Investitionsdarlehens und der Anschaffung bzw. Herstellung des
begünstigten Wirtschaftsgutes fordert.
4. Es ist nicht steuerschädlich,
wenn das Darlehen im Zusammenhang mit den begünstigten Investitionen nicht
direkt an die liefernden und leistenden Unternehmen ausgezahlt wird, sondern
zwischenzeitlich auf ein bei einer Bank gesondert geführtes
Investitionskonto des Steuerpflichtigen eingezahlt worden ist, von dem die
Rechnungen dann gezahlt werden. Schädlich ist hingegen die
Zahlungsabwicklung über das allgemeine betriebliche Girokonto, über
das neben den begünstigten Investitionen auch die laufenden
Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben abgewickelt werden.
5. Allein ein sachlicher und
zeitlicher Zusammenhang der Darlehensvalutierung mit den Ausgaben für die
Investitionen reicht für die Erfüllung der gesetzlichen
Tatbestandsmerkmale „ausschließlich und unmittelbar” nicht
aus.
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