Keine nachträglichen Anschaffungskosten für GmbH-Anteile durch auf gesellschaftsvertraglicher Haftung beruhende Zahlung für
noch ausstehende Stammeinlage eines Mitgesellschafters
Leitsatz
Haftet der wesentlich beteiligte Gesellschafter einer GmbH aufgrund gesellschaftsvertraglicher Regelung für die noch ausstehende
Stammeinlage eines Mitgesellschafters, wird er hierfür später im Rahmen des Gesamtvollstreckungsverfahrens über das Vermögen
der GmbH in Anspruch genommen, erhöht sich dadurch der Wert seiner Beteiligung nicht und ist auch sein Regressanspruch gegen
den Mitgesellschafter wertlos, so führt diese Zahlung nicht zu im Rahmen des § 17 EStG berücksichtigungsfähigen nachträglichen
Anschaffungskosten der GmbH-Anteile.
Fundstelle(n): DB 2008 S. 1072 Nr. 20 EFG 2008 S. 536 Nr. 7 EStB 2008 S. 288 Nr. 8 IAAAC-77347
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