Erteilung von Golf-Einzelunterricht durch einen Golfclub weder umsatzsteuerfrei, noch dem ermäßigten Steuersatz unterliegend
Leitsatz
Die Erteilung von Golf-Einzelunterricht durch einen Golfclub unterliegt dem Regelsteuersatz der USt von 16 v. H.
Die Umsätze sind nicht nach § 4 Nr. 22a und b UStG von der Steuer befreit. Denn trainiert ein Verein einzelne Mitglieder
durch einen hierfür angestellten Trainer, ist eine Dienstleistung, nicht aber eine Veranstaltung gegeben.
Die Umsätze aus der Durchführung von Golf-Einzelunterricht sind auch nicht nach der 6. EG-Richtlinie steuerbefreit.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 1018 Nr. 16 EFG 2008 S. 891 Nr. 11 PAAAC-77336
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 03.01.2008 - 16 K 76/06
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