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BBB 5/2008 S. 135

Zahlungsverzug: höhere Zinsen bei säumigen Kunden ansetzen

Die Zahlungsmoral der Unternehmen variiert je nach Bundesland und Branche (vgl. unten stehende Grafik). Die betroffenen Gläubiger erhalten seit Kurzem eine höhere Entschädigung: Sie können säumigen Kunden höhere Verzugszinsen in Rechnung stellen, da die Deutsche Bundesbank Anfang 2008 den Basiszinssatz von 3,19 % auf 3,32 % erhöht hat. Bei gewerblichen Kunden können Unternehmer Verzugszinsen aktuell i. H. von 11,32 % (= Basiszinssatz + max. 8 %) ansetzen. Bei Privatkunden dürfen die Verzugszinsen max. 8,32 % (= Basiszinssatz + max. 5 %) berechnet werden. Die Verzugszinsen müssen in beiden Fällen taggenau berechnet werden.

Gläubiger, die den Inkassovorgang selbst bearbeiten wollen, können sich von einem kostenlosen Online-Service unter www.letzte-mahnung.de unters...

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