Reise- und Bewirtungskosten
10. Aufl. 2008
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anhang
Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei Auslandsdienstreisen und -geschäftsreisen ab
( BStBl I 2004, 1052)
Die folgenden Übersichten enthalten – alphabetisch geordnet nach Ländern – die derzeit maßgebenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für Auslandsdienst- und -geschäftsreisen. Bei Reisen vom Inland in das Ausland bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den der Steuerpflichtige vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreicht hat. Für eintägige Dienst- oder Geschäftsreisen ins Ausland und für Rückreisetage aus dem Ausland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsorts im Ausland maßgebend.
Für die in der Bekanntmachung nicht erfassten Länder gilt der Pauschbetrag für Luxemburg, für nicht erfasste Übersee- und Außengebiete eines Landes ist der für das Mutterland geltende Pauschbetrag maßgebend.
Verpflegungsmehraufwendungen können nur in Höhe der Pauschbeträge, Übernachtungskosten auch mit den höheren tatsächlichen Kosten angesetzt werden.
Die Pauschbeträge gelten auch für eine Fahrtätigkeit und eine Einsatzwechseltätigkeit im Ausland. Das Gleiche gilt für eine doppelte Haushaltsführung im Ausland. Jedoch k...