Reise- und Bewirtungskosten
10. Aufl. 2008
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I. Umsatzsteuerliche Behandlung der Reisekosten, Umzugskosten, nicht unternehmerischen Kraftfahrzeugnutzung und Bewirtungskosten
I. Vorsteuerabzug bei Auswärtstätigkeiten und Geschäftsreisen
1416 Der Vorsteuerabzug für Reisekosten des Unternehmers und seines Personals richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen des § 15 UStG. § 15 Abs. 1a Nr. 2 UStG, wonach ein solcher Vorsteuerabzug ausgeschlossen war, soweit es sich bei Auswärtstätigkeiten oder Geschäftsreisen um Verpflegungskosten, Übernachtungskosten oder um Fahrtkosten für Fahrzeuge des Personals handelte, wurde aufgrund des zum aufgehoben. Der BFH hatte den gesetzlichen Ausschluss des Vorsteuerabzugs als unzulässig beurteilt.
1417 Der Vorsteuerabzug ist zulässig:
bei Übernachtungskosten anlässlich einer Geschäftsreise des Unternehmers (s. Rdn. 411) oder bei einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit (Rdn. 42 ff.) oder doppelten Haushaltsführung des Arbeitnehmers (s. Rdn. 494 ff.) unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 UStG, wenn der Unternehmer als Empfänger der Übernachtungsleistungen anzusehen ist und die Rechnung mit dem gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer dementsprechend auf den Namen des Unternehmers – nicht jedoch auf den Namen de...