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Einkommensteuer | Maßgebliche Steuer für die Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Dienstleistungen
Die Steuerermäßigung des § 34f Abs. 3 EStG (Baukindergeld) ist vor der Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse des § 35a EStG zu berücksichtigen.
Praxishinweise: Nach § 34f Abs. 3 EStG kann die Steuerermäßigung ( Baukindergeld), die sich wegen einer zu geringen Steuerschuld nicht bzw. nicht in vollem Umfang auswirkt, zurück- bzw. vorgetragen werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Steuerermäßigung in vollem Umfang S. 317gewährt wird. Dies bedeutet aber nicht, dass die Anwendungsreihenfolge der Steuervergünstigungen stets so gestaltet sein muss, dass die Ermäßigung nach § 34f EStG erst nach Gewährung aller übrigen Ermäßigungen erfolgen darf. Fehlt es an einer gesetzlich festgelegten Reihenfolge bei Einführung einer neuen Steuerermäßigung, so ist nach den anerkannten Grundsä...